Originally shared by Michael Erich PilarczykLaut dem neuen #Meldegesetz kann und darf man ja explizit ab sofort beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine sogenannte „Übermittlungssperre“ einrichten/beantragen. Diese soll verhindern, dass die persönlichen Daten in irgendeiner Form an Werbefirmen, Adresshändler und Parteien usw. von der Behörde stillschweigend weitergegeben werden.
Über die Website „Datensparsam“ kann man jetzt unkompliziert den nötigen Antrag mit wenigen Angaben sofort versandfertig generieren, was wirklich zu empfehlen ist …!
Nachtrag: Auch nach dem alten Meldegesetz, welches im Augenblick noch gültig ist, greift dieser Antrag und das Einwohnermeldeamt trägt so oder so einen entsprechenden „Sperrvermerk“ im Melderegister ein.